Förderantrag

Bewerben Sie sich hier um eine Förderung der Kieler Volksbank Stiftung

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Wichtiger Hinweis

Die Kieler Volksbank-Stiftung fördert nur Projekte, die in ihrem Geschäftsgebiet liegen. Projekte, die kommerzielle Interessen verfolgen oder die nur Einzelpersonen zugutekommen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Grundsätzlich können Anträge für jedes Einzelprojekt nur einmalig gestellt werden. Die Unterstützung von Baumaßnahmen / Sanierungen sowie laufende Projektkosten wie z.B. Miete, Reisekosten, Personalkosten etc. ist ausgeschlossen. Der Stiftungsvorstand entscheidet in seinen Sitzungen über die vorliegenden Stiftungsanträge nach freiem Ermessen. Die Vorstandssitzungen finden in der Regel zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) statt.

Die Entscheidung für den Förderantrag wird schriftlich mitgeteilt. Die Ablehnung eines Förderantrags wird nicht begründet.

Ihr Projekt

Zeitlicher Rahmen:

Kostenüberblick

Erklärung des Antragstellers

  • Die im Förderungsantrag gemachten Angaben sind wahrheitsgemäß und vollständig.
  • Den Antrag betreffende Daten dürfen von der Kieler Volksbank eG gespeichert und ggfs. auch der Stiftergemeinschaft der Kieler Volksbank eG weitergegeben werden, soweit dies für die mögliche Förderung des Projektes notwendig ist.
  • Die Kieler Volksbank eG / Kieler Volksbank-Stiftung sind berechtigt, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen über die geförderte Maßnahme und ihr damit verbundenes Engagement in Schrift und Bild zu berichten.
  • Die Veröffentlichung von Bildern und Videos wird ausdrücklich zugestimmt.
  • Im Falle einer Förderung wird sofort eine Spendenbescheinigung eingereicht.

Einwilligung gemäß Datenschutz

Die im Antragsvordruck angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Organisation, Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, die allein zum Zwecke der Durchführung eines etwaig entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht. Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Kieler Volksbank-Stiftung die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail übermitteln.