Spenden & Zustiften

Sie haben die Möglichkeit mit einer Spende oder einer Zustiftung bestehende Stiftungen oder Projekte zu unterstützen. Beide Formen der Unterstützung unterscheiden sich in ihrer Ausprägung und Zielsetzung.

 

Zustiftung

Bei einer Zustiftung erhält das Vermögen einer bereits bestehenden Stiftung Ihre Zuwendung. Die Zustiftung ist eine hervorragende Möglichkeit, wenn Sie sich für einen bestimmten Stiftungszweck engagieren möchten, ohne jedoch selbst eine Stiftung zu gründen. Zustiftungen sind ohne Mindestbetrag jederzeit möglich.

Spende

Eine Spende hingegen stellt eine freiwillige Zuwendung an eine Stiftung dar, die diese im Sinne ihres Stiftungszwecks nutzen kann. Ihre Spende ist steuerabzugsfähig. Bei einem Betrag bis zu 200 Euro benötigen Sie nur einen vereinfachten Zuwendungsnachweis, so z.B. den entsprechenden Kontoauszug. Ab einem Betrag von über 300 Euro stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung aus. Bitte beachten Sie, dass Sie für den Erhalt der Zuwendungsbestätigung im Überweisungsträger bitte unbedingt Ihre volle Anschrift angeben.

Selbstverständlich können Sie auch direkt die Kieler Volksbank-Stiftung mit einer Spende unterstützen. Wir erfüllen alle Anforderungen an eine steuerrechtlich anerkannte gemeinnützige Institution. Mit Ihrer Spende fördern wir dann im Rahmen unserer Tätigkeiten Projekte und Vorhaben verschiedenster Zwecke in Kiel und Umgebung. Die Vielfalt unserer Stiftungszwecke können Sie unserer Satzung entnehmen.