Der Gesetzgeber unterstützt gemeinnütziges Handeln. Eine Stiftungserrichtung, deren Kapitalausstattung sowie der laufende Stiftungsbetrieb sind mit weitreichenden steuerlichen Vorteilen verbunden.
Als Stifter haben Sie die Möglichkeit, die Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung als Sonderausgaben geltend zu machen. Eine Einzahlung in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung kann beispielsweise in Höhe von bis zu einer Million Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Dieses gilt sowohl bei der Errichtung der Stiftung als auch bei einer späteren Zustiftung. Diesen Betrag können Sie einmal innerhalb eines Zehnjahreszeitraums in Anspruch nehmen und im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und in den folgenden neun Veranlagungszeiträumen zum Abzug bringen.