Stiftungen bieten eine Fülle von Gestaltungs- und Wahlmöglichkeiten. Grundsätzlich unterscheiden sich einzelne Stiftungsformen vor allem in der Art der Vorschriften. Der gewünschte Stiftungszweck bleibt von der Wahl der Stiftungsform unberührt. Ein Mindestvermögen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen müssen allerdings ausreichen, um eine nachhaltige und dauerhafte Verwirklichung der Stiftungsziele sicherzustellen. Sofern für die Stiftung nicht ein Mindestvermögen von 500.000 Euro zur Verfügung steht, sollte daher eher über die Gründung einer Treuhandstiftung oder über eine Zustiftung nachgedacht werden. Empfehlenswert ist grundsätzlich, die Stiftung zunächst mit einem Teilbetrag zu gründen. Später kann das Stiftungskapital durch Zustiftungen oder durch testamentarische Verfügungen beliebig erhöht werden.
Bei Fragen zu den einzelnen Stiftungsarten steht Ihnen unser Ansprechpartner gern zur Verfügung.