Die selbstständige Stiftung des bürgerlichen Rechts ist eine eigene juristische Person mit eigenem Vermögen und einer eigenständigen Organisation. Sie ist Träger von Rechten und Pflichten und wird von der zuständigen Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt laufend überwacht.
Diese Form ist insbesondere geeignet, wenn eine operative Tätigkeit angestrebt wird oder wenn in das Stiftungsvermögen umfangreiches Immobilienvermögen oder Beteiligungen an Gesellschaften eingebracht werden sollen. Um den Stiftungszweck bei einer selbstständigen Stiftung nachhaltig zu gewährleisten und die Rentabilität zu sichern, ist in der Regel ein Stiftungsvermögen von mindestens 500.000 Euro erforderlich.