So verschieden die Wünsche von Stiftern sind, so unterschiedlich sind die Wege, diese Wünsche zu realisieren. Eine Stiftung eignet sich für Menschen, die zu Lebzeiten aktiv gestalten, mit Engagement, Leidenschaft und Durchhaltevermögen ihre Ziele verfolgen und dabei autonom entscheiden wollen, welche Projekte langfristig mit ihrem Vermögen gefördert werden.
Für Ihre Stiftung können Sie einen oder mehrere Stiftungszwecke bestimmen. Jeder Zweck ist grundsätzlich erlaubt und kann beispielsweise folgende Lebensbereiche betreffen:
- Bürgerschaftliches Engagement
- Jugend- und Altenhilfe
- Wissenschaft und Forschung
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Förderung des Wohlfahrtswesens
- Sportförderung
- Kunst und Kultur
Der Nutzen eines solchen Schrittes ist vielfältig: Sie können persönliche Wertvorstellungen und Ziele verwirklichen, nachhaltig in die Zukunft investieren oder Ihr Lebenswerk erhalten. Eine Stiftung kann aber auch dazu dienen, Ihr aufgebautes Vermögen zu sichern, Ihre Nachfolge zu regeln oder steuerliche Vorteile zu nutzen.
Ein Mindestvermögen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen müssen allerdings ausreichen, um eine nachhaltige und dauerhafte Verwirklichung der Stiftungsziele sicherzustellen. Empfehlenswert ist grundsätzlich, die Stiftung zunächst mit einem Teilbetrag zu gründen. Später kann das Stiftungskapital durch Zustiftungen oder durch testamentarische Verfügungen beliebig erhöht werden.