Die Mehrheit der Stifterinnen und Stifter entscheidet sich heute für die immer beliebtere unselbstständige Stiftung, die sogenannte Treuhandstiftung (auch unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt).
Diese kann mit weit weniger Kapital gegründet werden und ist in ihrer Handhabung deutlich flexibler und kostengünstiger, da einzelne Aufgaben, aber auch die gesamte Verwaltung auf den Treuhänder übertragen werden können, insbesondere wenn Sie überwiegend fördernd tätig sein wollen.
Wenn Sie sich als Stifter für eine Treuhandstiftung bei der Kieler Volksbank-Stiftung entscheiden, bietet dies für Sie unter anderem folgende Vorteile.
- Keine Gebühren für die Errichtung
- Staatliche Anerkennung und Aufsicht entfällt
- Verwaltung kann vollständig an die Kieler Volksbank-Stiftung übertragen werden.
Die Errichtung einer Treuhandstiftung kann auf zwei Arten erfolgen
1. Entweder durch einen Vertrag, der zwischen Ihnen als Stifter und der Kieler Volksbank-Stiftung als Treuhänder geschlossen wird, oder
2. durch eine Verfügung im Falle Ihres Ablebens, die den Treuhänder begünstigt.
Bei der Treuhandstiftung überträgt der Stifter dem Treuhänder das Stiftungsvermögen. Der Treuhänder verwaltet es getrennt von seinem eigenen Vermögen und verpflichtet sich, die Satzungsbestimmungen Ihrer Treuhandstiftung zu befolgen.
Gerne beraten wir Sie, ab welchem Gründungskapital die Errichtung einer Treuhandstiftung sinnvoll erscheint. Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich und ehrlich, wenn es um die Höhe des Betrags und um weitere Wünsche und Ideen rund um Ihre Stiftung geht.
Ihre Treuhandstiftung erhält eine eigene Satzung sowie einen eigenen Stiftungsvorstand. Sie bestimmen die Förderzwecke sowie den Namen Ihrer Stiftung. Als Stifter werden wir Sie auf Wunsch sowohl in unseren Berichten als auch auf unserer Website erwähnen.