Stiftungsfonds

Zustiftung zu einer von Ihnen ausgewählten Stiftung

Ein Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung, die Sie entweder als Zuwendung zu Lebzeiten oder durch eine testamentarische Verfügung einrichten und anlassbezogen aufstocken können. Sie stiften zweckgebunden in die Kieler Volksbank-Stiftung zu. Einen Fonds dieser Art können Sie mit einer Summe ab 60.000 Euro einrichten. Der Fonds kann Ihren Namen tragen oder auf den Namen eines Ihnen nahestehenden Menschen lauten. Auch andere Bezeichnungen, die beispielsweise auf den Zweck des Stiftungsfonds hinweisen, sind möglich.

Für den Fall, dass sich eine gänzlich eigenständige Stiftung mit dem zur Verfügung stehenden Vermögen nicht sinnvoll verwalten lässt, bietet ein Stiftungsfonds eine hervorragende Alternative, um dauerhaft Gutes zu bewirken. Wenn Sie es wünschen, erwähnen wir Sie im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Berichte und Website) als Stifter des Fonds und dokumentieren dadurch Ihr gemeinnütziges Wirken öffentlich.

Die Errichtung des Stiftungsfonds erfolgt kostenfrei. Für die laufende Verwaltung des Stiftungsfonds erhebt die Kieler Volksbank-Stiftung keine Kostenbeteiligung. Die Kosten für die Vermögensverwaltung werden aus den Erträgen beglichen.  

Interessieren Sie sich für die Errichtung eines Stiftungsfonds? Kontaktieren Sie uns gerne.